Batterie- und Verpackungsverordnung

 

 

Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG                          


"Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher

abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung

der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit

tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz,

(Kundennummer: 4112635) angeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landbell AG."

 

 

 

Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien

Unsere Rücknahmepflicht als Händler:

Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns

gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an

und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.

Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle

Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die

speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus an uns

zurücksenden möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist.

Batterien sind mit dem Zeichen und einem der chemischen Symbole

- Cd (=Batterie enthält Cadmium),
- Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
- Pb (=Batterie enthält Blei) versehen.